Streik ohne Angst
Streiken ist ein Grundrecht. Hier beantworten wir die häufigsten Fragen: was dein Unternehmen darf und was nicht, wie du dich an einem Streikposten beteiligst und was du tun kannst, wenn die Polizei deine Personalien aufnimmt oder du ein Bußgeld bekommst.
Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Wende dich bei Problemen an deine Gewerkschaft oder dein Streikkomitee.
Dein Streikrecht
Muss ich meinem Unternehmen sagen, dass ich streike?
Nein. Du bist nicht verpflichtet, deinem Unternehmen vorher mitzuteilen, dass du dich am Streik beteiligst, und du musst auch nicht begründen, warum. Es ist ein Grundrecht: An diesem Tag kannst du es wahrnehmen und nicht zur Arbeit gehen.
Meine Chefin oder mein Chef fragt, ob ich streike. Muss ich antworten?
Du musst es nicht sagen. Du kannst nicht antworten, sagen, dass du dich noch nicht entschieden hast, oder ausweichend antworten. Das Unternehmen darf dich nicht mit Fragen, Druck oder Drohungen dazu bringen, auf dein Recht zu verzichten: „Ich muss das wissen, um zu planen“, „Sag mir jetzt, ob du kommst“, „Das wird Folgen haben“… Wenn du Repressalien befürchtest, kann es hilfreich sein, schriftlich festzuhalten (per E-Mail oder Nachricht über den üblichen Kanal), dass du von deinem Streikrecht Gebrauch machst. Wenn du unter Druck gesetzt wirst, sichere Beweise und wende dich an deine Gewerkschaft.
Kann ich wegen des Streiks gekündigt oder abgemahnt werden?
Du darfst nicht gekündigt oder bestraft werden, weil du dein Streikrecht wahrnimmst: keine Sanktionen, keine schlechteren Bedingungen, keine Nachteile wegen deiner Teilnahme. Eine Kündigung oder Sanktion wegen Streiks ist nichtig und kann zudem Strafen für das Unternehmen nach sich ziehen. Dass es verboten ist, heißt nicht, dass es nicht passiert: Das Unternehmen kann versuchen, es mit einem anderen Grund zu tarnen. Deshalb ist es so wichtig, von Anfang an Beweise zu sichern.
Ich wurde gekündigt oder abgemahnt. Was tun?
Lass es nicht auf sich beruhen und handle schnell, denn die Fristen für eine Klage sind sehr kurz. Wenn du eine Abrechnung oder ein Schreiben bekommst, unterschreibe mit „No conforme“ (nicht einverstanden) und dem tatsächlichen Datum, an dem du es erhältst. Sammle alles, was du hast (E-Mails, Nachrichten, Schichtänderungen, Zeug*innen), und geh sofort zu deiner Gewerkschaft.
Wird mir für den Streik Geld abgezogen?
Ja. Während des Streiks ruht der Arbeitsvertrag: Du bekommst für diesen Tag keinen Lohn und es werden keine Beiträge zur spanischen Sozialversicherung (Seguridad Social) gezahlt. Auch der anteilige Betrag der Sonderzahlungen und des wöchentlichen Ruhetags wird abgezogen. Der Urlaub bleibt unberührt, und Anwesenheits- oder Pünktlichkeitszulagen hängen von deinem Tarifvertrag ab. Aber Streiken ist keine Strafe: Das Unternehmen darf dir darüber hinaus nichts als Bestrafung abziehen. Streiken kostet etwas; keine Rechte zu haben kostet viel mehr.
Darf jemand anderes meine Arbeit machen, wenn ich streike?
Nein. Streikende zu ersetzen ist illegal: Es dürfen keine externen Personen für deine Arbeit eingestellt, keine Kolleg*innen auf andere Posten oder Aufgaben versetzt werden, um dich zu vertreten, und du darfst auch nicht durch automatisierte Mittel ersetzt werden. Wenn du glaubst, dass das passiert, dokumentiere, was du kannst, und melde es deiner Gewerkschaft.
Was ist, wenn es Mindestdienste gibt?
Mindestdienste werden festgelegt, wenn der Streik grundlegende Versorgungsleistungen betrifft, und bedeuten nicht, dass die ganze Belegschaft arbeiten muss. Wenn du dafür eingeteilt wirst, muss das Unternehmen dir das nachweisbar mitteilen (schriftlich, ein Anruf reicht nicht), und du musst den Dienst zu den zugewiesenen Zeiten und mit den zugewiesenen Aufgaben leisten. Mindestdienste dürfen nicht dazu benutzt werden, den Streik in der Praxis auszuhebeln: Wende dich bei Zweifeln an deine Gewerkschaft.
Homeoffice. Kann ich auch streiken?
Ja. Homeoffice hebt dein Streikrecht nicht auf. Streiken heißt nicht nur, nicht ins Büro zu gehen, sondern nicht zu arbeiten. An diesem Tag loggst du dich nicht ein, beantwortest keine E-Mails, nimmst keine Arbeitsanrufe an und erledigst keine Aufgaben. Gestreikt wird auch von zu Hause.
Ich bin in der Probezeit. Darf ich streiken?
Ja, du hast die gleichen Rechte. Aber in dieser Phase bist du besonders schlecht geschützt, deshalb ist es besonders wichtig, schriftlich festzuhalten, dass du dein Recht wahrnimmst, und Beweise für jeden Druck zu sichern.
Ich arbeite als Haushaltshilfe. Darf ich streiken?
Ja. Die Regelungen für Beschäftigte in Privathaushalten erkennen dir die gleichen grundlegenden Arbeitsrechte zu, einschließlich des Streikrechts. Da diese Arbeit besonders exponiert ist, halte es schriftlich fest und wende dich bei jeder Repressalie an deine Gewerkschaft.
In meinem Unternehmen gibt es keinen Betriebsrat und keine Gewerkschaftsvertretung, oder ich bin kein Mitglied. Darf ich streiken?
Ja. Das Streikrecht steht allen Arbeiter*innen zu, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht und ob es im Unternehmen eine Gewerkschaftsvertretung gibt oder nicht. Wenn das Unternehmen etwas anderes behauptet, lügt es.
Ist dieser Streik legal?
Ja. Der 11N ist ein Generalstreik, der von im Gebiet verankerten Gewerkschaften rechtmäßig ausgerufen wurde, die die Anforderungen an Vorankündigung und Inhalt des Streikaufrufs erfüllt haben. Alle abhängig Beschäftigten können sich beteiligen.
Ich bin selbstständig. Betrifft mich das?
Der Streik wird für abhängig Beschäftigte ausgerufen, aber als Selbstständige*r kannst du an diesem Tag die Arbeit niederlegen und den Rollladen runterlassen. Die Beziehung zu deinen Kund*innen hat nichts mit dem Streikrecht zu tun, also überleg dir, wie du dich anschließen kannst. Mehr dazu in der Kampagne Rollläden runter.
„Wenn du streikst, dann werden wir ja sehen…“
Dein Unternehmen darf dir nicht drohen und keine Repressalien ergreifen, um dich vom Streiken abzuhalten. Wenn du Drohungen, einschüchternde Nachrichten, Warnungen vor „Folgen“ oder Druck bekommst, nicht teilzunehmen, bewahre alles auf: E-Mails, WhatsApp-Nachrichten, interne Mitteilungen, Schichtänderungen, spätere Sanktionen… Dokumentiere, was passiert, und kontaktiere deine Gewerkschaft.
Streikposten und Mobilisierungen
Was darf ein informierender Streikposten?
Ein Streikposten erklärt die Gründe für den Streik und ruft zum Mitmachen auf: Flugblätter verteilen, mit Leuten sprechen, die zur Arbeit kommen, Transparente zeigen, ein Megafon benutzen oder Spenden sammeln. Die Grenze ist, die Entscheidung derer zu respektieren, die nicht mitmachen wollen: Drohungen, Einschüchterung und Gewalt sind nicht vom Streikrecht gedeckt. Sprecht mit den Leuten, ohne sie einzukreisen oder ihnen nachzulaufen, haltet Ausgänge frei und stellt euch nicht vor fahrende Fahrzeuge.
Braucht man eine Genehmigung für eine Kundgebung oder Demonstration?
Nein. Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit sind Grundrechte und brauchen keine Genehmigung. Sie müssen aber vorher bei der Delegación del Gobierno (der Vertretung der spanischen Zentralregierung) angemeldet werden: 10 bis 30 Tage vorher oder, bei dringenden Gründen, mindestens 24 Stunden vorher, mit Angabe von Veranstalter*innen, Ort, Uhrzeit, Zweck und Route. Bewahrt den Nachweis auf. Wird sie verboten oder geändert, muss das begründet und innerhalb von 72 Stunden mitgeteilt werden; für einen Einspruch habt ihr 48 Stunden, also holt euch sofort rechtliche Beratung.
Straßenblockaden, Zugangsblockaden oder Besetzungen
Jede Aktion hat ihre eigenen rechtlichen Risiken. Bevor ihr eine Straßenblockade, eine Blockade von Zugängen oder eine Besetzung organisiert, informiert euch über die möglichen Folgen und sichert euch die rechtliche Unterstützung eurer Gewerkschaft oder eures Komitees.
Die Polizei will meine Personalien
Sie darf deine Personalien aufnehmen, wenn es Anzeichen für einen Verstoß gibt oder um eine Straftat zu verhindern, und muss dir den Grund nennen. Frag: „Was ist der Grund für die Personalienfeststellung?“ und, wenn du nicht gehen darfst: „Bin ich festgenommen oder ist das eine Personalienfeststellung?“. Mach keine falschen Angaben und wehr dich nicht körperlich: Jeder Übergriff wird später mit rechtlicher Unterstützung angefochten. Wenn sie dich vor Ort nicht identifizieren können, dürfen sie dich nur dafür auf die Wache bringen, höchstens sechs Stunden lang, und müssen dir beim Gehen eine Bescheinigung geben: Verlang sie und bewahre sie auf. Notiere Uhrzeit, Ort und die sichtbaren Dienstnummern.
Und wenn ich festgenommen werde?
Du hast das Recht zu erfahren, warum, zu schweigen, auf eine Anwältin oder einen Anwalt (und darauf, vor einer Aussage unter vier Augen mit ihr oder ihm zu sprechen), darauf, dass eine Vertrauensperson benachrichtigt wird, auf eine*n Dolmetscher*in und auf medizinische Versorgung. Du kannst sagen: „Ich mache von meinem Schweigerecht Gebrauch und möchte unter vier Augen mit meiner Anwältin sprechen.“ Die Festnahme darf nur so lange dauern wie unbedingt nötig, höchstens 72 Stunden, bevor du freigelassen oder einem Gericht vorgeführt wirst. Wenn du siehst, dass eine Genossin festgenommen wird, notiere Uhrzeit, Ort und wohin sie gebracht wird, informiere die Rechtshilfe, such Zeug*innen und sichere die Aufnahmen.
Darf ich die Polizei filmen?
Ja. Einen Polizeieinsatz zu filmen ist an sich kein Verstoß, solange du es aus sicherer Position tust und nicht behinderst. Die Polizei darf dir das Handy nicht nur wegen des Filmens abnehmen: Wenn sie es tut, frag nach dem Grund und verlang eine Bescheinigung. Bewahre die ungeschnittene Originaldatei auf und gib sie der Verteidigung; sie in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen ist eine andere Entscheidung, und die Identität der gezeigten Personen muss geschützt werden.
Ich habe ein Bußgeld oder eine Vorladung bekommen
Dass deine Personalien aufgenommen wurden, heißt nicht, dass du ein Bußgeld bekommst. Wenn ein Bescheid kommt, bewahre ihn zusammen mit dem Umschlag oder dem Zustellnachweis und dem Datum des Empfangs auf und informiere so schnell wie möglich die Rechtshilfe: Die Fristen sind kurz. Bei leichten und schweren Verstößen kannst du innerhalb von 15 Tagen mit 50 % Ermäßigung zahlen, aber dann kannst du keinen Einspruch mehr einlegen. Entscheide mit Beratung, bevor du zahlst.
Bevor du losgehst
- Nimm deinen Ausweis (DNI oder andere Dokumente) mit: Du musst ihn nicht immer dabeihaben, aber so vermeidest du, zur Identifizierung auf die Wache gebracht zu werden.
- Notiere die Nummer der Rechtshilfe deiner Gewerkschaft oder deines Komitees, auch auf Papier oder auf dem Arm.
- Sichere dein Handy mit einer PIN und nimm keine Listen, Adressen oder Daten mit, die du nicht brauchst.
- Nimm Wasser, bequeme Kleidung und Schuhe und bei Bedarf deine Medikamente mit, und sag einer Vertrauensperson Bescheid, wenn du eine Vorerkrankung hast.
- Vereinbart einen Treffpunkt, falls die Gruppe getrennt wird, und mit wem du zurückgehst.
Noch Fragen?
Frag bei deiner Gewerkschaft, deinem Streikkomitee oder deinen Kolleg*innen nach, aber bleib nicht zu Hause. Finde dein Komitee auf Toka oder schreib uns an [email protected].